Medieninformation Frankfurt am Main, 13. Dezember 2024

Deutsche Bank veröffentlicht SREP-Anforderungen für 2025

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Deutsche Bank (XETRA: DBKGn.DE / NYSE: DB) über die aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen informiert, die ab dem 1. Januar 2025 für diese gelten. Die Anforderungen wurden im Rahmen des 2024 durchgeführten Überprüfungs- und Bewertungsprozesses der Aufsicht (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) festgelegt.

Der Beschluss der EZB verpflichtet die Deutsche Bank, ab dem oben genannten Zeitpunkt, eine Säule-2-Anforderung (P2R) von 2,90% für Solvenzzwecke sowie eine Säule-2-Anforderung (P2R-L) für die Verschuldungsquote von 10 Basispunkten einzuhalten.

Auf Konzernebene ergeben sich für die Deutsche Bank folgende Anforderungen für das Jahr 2025:

Deutsche Bank Pillar 2 requirement (P2R)

Die zum 30. September 2024 berichteten konsolidierten Kapitalquoten der Deutschen Bank lagen im Vergleich deutlich über den seinerzeit geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen als auch über den kommenden Anforderungen.

Diese Anforderungen stellen die Schwellen dar, unterhalb derer die Deutsche Bank verpflichtet wäre, den ausschüttungsfähigen Höchstbetrag (Maximum Distributable Amount – MDA) zu berechnen. Dieser ausschüttungsfähige Höchstbetrag begrenzt Ausschüttungen von Dividenden auf Stammaktien, neue erfolgsabhängige Vergütungen und Zinszahlungen an Inhaber von Wertpapieren, die als zusätzliches Kernkapital gelten (Additional Tier 1).

Über die Deutsche Bank

Die Deutsche Bank bietet vielfältige Finanzdienstleistungen an – vom Zahlungsverkehr und dem Kreditgeschäft über die Anlageberatung und Vermögensverwaltung bis hin zu einem fokussierten Kapitalmarktgeschäft. Sie bedient Privatkunden, mittelständische Unternehmen, Konzerne, die Öffentliche Hand und institutionelle Anleger. Die Deutsche Bank ist die führende Bank in Deutschland mit starken europäischen Wurzeln und einem globalen Netzwerk.

Disclaimer

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben, sie umfassen auch Aussagen über die Annahmen und Erwartungen von der Deutschen Bank sowie die zugrunde liegenden Annahmen. Diese Aussagen beruhen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die der Geschäftsleitung der Deutschen Bank derzeit zur Verfügung stehen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht werden. Die Deutsche Bank übernimmt keine Verpflichtung, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse zu aktualisieren.

Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Eine Vielzahl wichtiger Faktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von zukunftsgerichteten Aussagen abweichen.

Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa, den USA und andernorts, wo die Deutsche Bank einen erheblichen Teil ihrer Erträge aus dem Wertpapierhandel erzielt, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen Initiativen, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement sowie andere Risiken, die in den von der Deutschen Bank bei der US Securities and Exchange Commission (SEC) hinterlegten Unterlagen dargestellt sind.

Diese Faktoren sind im SEC-Bericht der Deutschen Bank nach „Form 20-F“ vom 14. März 2024 im Abschnitt „Risk Factors“ dargestellt. Dieses Dokument ist auf Anfrage bei der Deutschen Bank erhältlich oder unter www.db.com/Investoren verfügbar.

 

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