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Medieninformation
Frankfurt am Main, 5. September 2024
Die Deutsche Bank (XETRA: DBKGn.DE / NYSE: DB) hat in dem Rechtsstreit zur Übernahme der Postbank einen Vergleich mit der langjährigen Klägerin Effecten-Spiegel AG geschlossen. Das Verfahren der Effecten-Spiegel AG ist eines von zwei Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln im Zusammenhang mit der Postbank-Übernahme.
Die Einigung beinhaltet wie von der Bank vorgeschlagen eine Nachzahlung (einschließlich Zinsen) von EUR 36,50 pro Aktie auf den damaligen Angebotspreis. Die Effecten-Spiegel AG hat als maßgebliche Klägerin das Verfahren über alle Instanzen betrieben, in deren Verlauf es auch zweimal zur Revision vor dem Bundesgerichtshof kam; vor dem Hintergrund der besonderen Rolle der Klägerin in diesem Verfahren wurde eine Kostenerstattung vereinbart, die dem Aufwand der langjährigen Prozessführung Rechnung trägt.
Die Effecten-Spiegel AG erhob als erste Klägerin unmittelbar nach dem freiwilligen Übernahmeangebot der Deutschen Bank an die damaligen Aktionäre der Postbank AG im Oktober 2010 Klage und war mehrere Jahre die einzige Klägerin im Verfahrenskomplex. Das vor dem Oberlandesgericht Köln anhängige Verfahren wird nun nach Maßgabe der Vergleichsvereinbarung beendet werden.
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Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben, sie umfassen auch Aussagen über die Annahmen und Erwartungen von der Deutschen Bank sowie die zugrunde liegenden Annahmen. Diese Aussagen beruhen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die der Geschäftsleitung der Deutschen Bank derzeit zur Verfügung stehen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht werden. Die Deutsche Bank übernimmt keine Verpflichtung, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse zu aktualisieren.
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Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa, den USA und andernorts, wo die Deutsche Bank einen erheblichen Teil ihrer Erträge aus dem Wertpapierhandel erzielt, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen Initiativen, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement sowie andere Risiken, die in den von der Deutschen Bank bei der US Securities and Exchange Commission (SEC) hinterlegten Unterlagen dargestellt sind.
Diese Faktoren sind im SEC-Bericht der Deutschen Bank nach „Form 20-F“ vom 14. März 2024 im Abschnitt „Risk Factors“ dargestellt. Dieses Dokument ist auf Anfrage bei der Deutschen Bank erhältlich oder unter www.db.com/Investoren verfügbar.
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