Zu dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln zu den Verfahren im Postbank-Übernahme-Komplex erklärt die Deutsche Bank:
„Wir werden das Urteil und seine Auswirkungen analysieren. Die Deutsche Bank hat Rückstellungen gebildet, die die ausstehenden Forderungen der Kläger plus die aufgelaufenen Zinsen vollständig abdecken. Damit sieht sich die Bank finanziell praktisch voll abgesichert. Zusätzliche Belastungen können lediglich durch weitere anfallende Zinsen (in Höhe von derzeit circa 2 Millionen Euro pro Monat) entstehen. Das heutige Urteil hat keine Auswirkungen auf die zuvor erzielten Vergleichsvereinbarungen. Die Deutsche Bank hatte sich im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit um die Übernahme der Postbank mit insgesamt 70 % der Kläger geeinigt, was 62 Prozent aller geltend gemachten Forderungen entspricht. Diese Zahlen umfassen die am 21. August 2024 und am 5. September 2024 bekannt gegebenen Vergleiche. Darunter befindet sich auch die Einigung mit der Effecten-Spiegel AG, deren Verfahren eines von zwei Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln war. Das heutige Urteil ist in dem anderen Verfahren ergangen. Somit konnten bereits im Vorfeld zu dem heutigen Termin wesentliche Risiken aus dem Gesamtkomplex für die Bank reduziert werden. Am 21. August hat die Deutsche Bank angekündigt, dass sie aus den bereits erzielten Vergleichen und der Auflösung entsprechender Rückstellungen einen positiven Effekt auf ihr Vorsteuerergebnis erwartet – dieser wurde in den heute veröffentlichten Ergebnissen für das dritte Quartal mit rund 440 Millionen Euro beziffert. Das Gericht hat die Revision zum BGH nicht zugelassen. Die Deutsche Bank wird nach Erhalt der Urteilsgründe die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde prüfen.“
Zu dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln zu den Verfahren im Postbank-Übernahme-Komplex erklärt die Deutsche Bank:
„Wir werden das Urteil und seine Auswirkungen analysieren.
Die Deutsche Bank hat Rückstellungen gebildet, die die ausstehenden Forderungen der Kläger plus die aufgelaufenen Zinsen vollständig abdecken. Damit sieht sich die Bank finanziell praktisch voll abgesichert. Zusätzliche Belastungen können lediglich durch weitere anfallende Zinsen (in Höhe von derzeit circa 2 Millionen Euro pro Monat) entstehen.
Das heutige Urteil hat keine Auswirkungen auf die zuvor erzielten Vergleichsvereinbarungen. Die Deutsche Bank hatte sich im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit um die Übernahme der Postbank mit insgesamt 70 % der Kläger geeinigt, was 62 Prozent aller geltend gemachten Forderungen entspricht. Diese Zahlen umfassen die am 21. August 2024 und am 5. September 2024 bekannt gegebenen Vergleiche. Darunter befindet sich auch die Einigung mit der Effecten-Spiegel AG, deren Verfahren eines von zwei Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln war. Das heutige Urteil ist in dem anderen Verfahren ergangen. Somit konnten bereits im Vorfeld zu dem heutigen Termin wesentliche Risiken aus dem Gesamtkomplex für die Bank reduziert werden.
Am 21. August hat die Deutsche Bank angekündigt, dass sie aus den bereits erzielten Vergleichen und der Auflösung entsprechender Rückstellungen einen positiven Effekt auf ihr Vorsteuerergebnis erwartet – dieser wurde in den heute veröffentlichten Ergebnissen für das dritte Quartal mit rund 440 Millionen Euro beziffert.
Das Gericht hat die Revision zum BGH nicht zugelassen. Die Deutsche Bank wird nach Erhalt der Urteilsgründe die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde prüfen.“
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