Themen:
Medieninformation
Frankfurt am Main, 30. März 2023
Die Hauptversammlung der Deutschen Bank AG (XETRA: DBKGn.DE / NYSE: DB) wird auch 2023 wieder als rein virtuelle Veranstaltung stattfinden. Dabei wird die gesamte Hauptversammlung am 17. Mai 2023 live auf der Seite https://hauptversammlung.db.com öffentlich zugänglich übertragen. Rechtzeitig angemeldete Aktionäre können zudem elektronisch über das zugangsgeschützte Aktionärsportal teilnehmen, ihr Stimmrecht ausüben, per Video Redebeiträge einbringen und in diesem Zusammenhang beispielsweise auch wie im Gesetz vorgesehen Fragen stellen.
"Wir freuen uns sehr auf einen lebendigen Austausch mit unseren Aktionärinnen und Aktionären“, sagte der Aufsichtsratsvorsitzende Alex Wynaendts. „Wir halten eine virtuelle Hauptversammlung für ein gutes und inklusives Format, da Aktionärinnen und Aktionäre aus dem In- und Ausland auf unkomplizierte Weise ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen können, auch ohne vor Ort präsent zu sein.“ Er sagte weiter: „Wir sind auch sehr erfreut darüber, dass wir unseren Anteilseignern nach der erfolgreichen Transformation der Bank seit 2019 eine um 50 Prozent höhere Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr vorschlagen können.“
Er fügte hinzu: „Außerdem freue ich mich, dass die vier Aufsichtsratsmitglieder, deren Amtszeit dieses Jahr ausläuft, sich alle zur Wiederwahl stellen. Mayree Clark, John Thain, Michele Trogni und Norbert Winkeljohann sind alle erwiesene Experten ihres Fachs, die bereits in den vergangenen Jahren viel zur erfolgreichen Arbeit des Aufsichtsrats beigetragen haben."
Die insgesamt elf Punkte umfassende Tagesordnung wurde am 30. März im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutschen Bank (https://hauptversammlung.db.com/) veröffentlicht.
Wie bereits im Februar 2023 kommuniziert, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022 eine Bardividende von 0,30 Euro pro Aktie vor. Dies entspricht einer Erhöhung um 50% und steht im Einklang mit dem Ziel, für die Jahre 2021 bis einschließlich 2025 insgesamt rund acht Milliarden Euro an die Anteilseigner auszuschütten. Ab 2025 strebt der Vorstand unverändert eine Ausschüttungsquote von jeweils 50 Prozent des den Aktionären zuzurechnenden Nachsteuergewinns an.
Zudem werden die Aktionärinnen und Aktionäre über den Vorschlag des Aufsichtsrats abstimmen, Mayree Clark, John Alexander Thain, Michele Trogni und Norbert Winkeljohann erneut in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Bestellungsperiode dieser vier Vertreter der Anteilseigner endet turnusmäßig mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung. Auf Anteilseignerseite sind mindestens 30% Frauen vertreten, was nach der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten weiterhin der Fall wäre.
Der Hauptversammlung wird außerdem eine Änderung der Satzung vorgeschlagen, um die Vergütung des Aufsichtsrats zu vereinfachen. Die aktuell geltende Vergütung des Aufsichtsrats ist seit zehn Jahren im Wesentlichen unverändert geblieben und wurde nunmehr mit Unterstützung eines unabhängigen Vergütungsberaters überprüft. Diese Überprüfung hat u.a. ergeben, dass die aktuelle Vergütung den Anforderungen nicht mehr gerecht wird, die an ein Aufsichtsratsmitglied im Finanzdienstleistungssektor gestellt werden. Außerdem hatte die Vergütung für die Mitarbeit in Ausschüssen ein übergroßes Gewicht im Verhältnis zur Grundvergütung jedes Mitglieds.
Daher soll bei der Festlegung der Aufsichtsratsvergütung künftig nur noch zwischen drei definierten Rollen differenziert werden: dem Aufsichtsratsvorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem einfachen Mitglied. Jeder dieser Rollen wird eine feste jährliche Grundvergütung zugeordnet, die künftig grundsätzlich auch die Mitarbeit in Ausschüssen abdeckt. Zudem soll die Vergütung moderat erhöht werden, um der Zunahme der Aufgaben und Verantwortlichkeiten Rechnung zu tragen.
Mit Blick auf künftige Hauptversammlungen hat der Gesetzgeber im Juli 2022 dauerhaft die Möglichkeit geschaffen, diese weiterhin virtuell abzuhalten. Allerdings muss eine entsprechende Ermächtigung des Vorstands in der Satzung verankert werden. Deswegen wird eine solche Änderung der Satzung der Deutschen Bank vorgeschlagen, die zunächst für zwei Jahre gelten soll.
Teilnahme an der Hauptversammlung 2023
Das Format der diesjährigen Hauptversammlung bietet den Aktionären der Deutschen Bank die Möglichkeit, alle Aktionärsrechte vollumfänglich auszuüben:
Über die Deutsche Bank
Die Deutsche Bank bietet vielfältige Finanzdienstleistungen an – vom Zahlungsverkehr und dem Kreditgeschäft über die Anlageberatung und Vermögensverwaltung bis hin zu einem fokussierten Kapitalmarktgeschäft. Sie bedient Privatkunden, mittelständische Unternehmen, Konzerne, die Öffentliche Hand und institutionelle Anleger. Die Deutsche Bank ist die führende Bank in Deutschland mit starken europäischen Wurzeln und einem globalen Netzwerk.
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben, sie umfassen auch Aussagen über die Annahmen und Erwartungen von der Deutschen Bank sowie die zugrunde liegenden Annahmen. Diese Aussagen beruhen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die der Geschäftsleitung der Deutschen Bank derzeit zur Verfügung stehen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht werden. Die Deutsche Bank übernimmt keine Verpflichtung, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse zu aktualisieren.
Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Eine Vielzahl wichtiger Faktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von zukunftsgerichteten Aussagen abweichen.
Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa, den USA und andernorts, wo die Deutsche Bank einen erheblichen Teil ihrer Erträge aus dem Wertpapierhandel erzielt, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen Initiativen, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement sowie andere Risiken, die in den von der Deutschen Bank bei der US Securities and Exchange Commission (SEC) hinterlegten Unterlagen dargestellt sind.
Diese Faktoren sind im SEC-Bericht der Deutschen Bank nach „Form 20-F“ vom 17. März 2023 im Abschnitt „Risk Factors“ dargestellt. Dieses Dokument ist auf Anfrage bei der Deutschen Bank erhältlich oder unter www.db.com/Investoren verfügbar.
Weitere Links zum Thema
Hauptversammlung
Wie hilfreich war der Artikel?
Wählen Sie Sterne aus, um eine Bewertung abzugeben