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Medieninformation
13. Oktober 2020
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat die Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Deutschen Bank im Zusammenhang mit der Danske Bank Estland mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) eingestellt. Der zwischenzeitlich erhobene Vorwurf der Beihilfe zur Geldwäsche ist damit ausgeräumt.
„Damit haben wir die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt jetzt geschlossen. Mit dem Verfahrensabschluss ist klar, dass es keine strafrechtlichen Verfehlungen seitens der Deutschen Bank oder ihrer Mitarbeiter gab. Wir haben von Anfang an vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft kooperiert“, sagte Stefan Simon, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bank.
Die Deutsche Bank hatte ihre Beziehung als Korrespondenzbank der Danske Bank Estland bereits im Oktober 2015 beendet.
Für eine Ordnungswidrigkeit akzeptierte sie nun eine Geldbuße von 13,5 Millionen Euro wegen nicht rechtzeitig abgegebener Geldwäscheverdachtsmeldungen. Diese beziehen sich auf Transaktionen aus den Jahren 2010 bis 2015, die zwar ebenfalls über die Danske Bank abgewickelt wurden, aber Gegenstand einer gesonderten Untersuchung eines separaten Vorfalls waren. Eine Verletzung von Aufsichts- oder Organisationspflichten oder eine Verantwortung bestimmter Personen wurde der Bank dabei weder vorgeworfen noch festgestellt.
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Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben, sie umfassen auch Aussagen über die Annahmen und Erwartungen von der Deutschen Bank sowie die zugrunde liegenden Annahmen. Diese Aussagen beruhen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die der Geschäftsleitung der Deutschen Bank derzeit zur Verfügung stehen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht werden. Die Deutsche Bank übernimmt keine Verpflichtung, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse zu aktualisieren.
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Diese Faktoren sind im SEC-Bericht der Deutschen Bank nach „Form 20-F“ vom 20. März 2020 im Abschnitt „Risk Factors“ dargestellt. Dieses Dokument ist auf Anfrage bei der Deutschen Bank erhältlich oder unter www.db.com/de/ir verfügbar.
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