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Medieninformation
6. Dezember 2019
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat die Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiter der Deutschen Bank (XETRA: DBKGn.DB / NYSE: DB) im so genannten „Regula“-Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt. Das Verfahren stand im Zusammenhang mit Geschäften deutscher Kunden durch Offshore-Gesellschaften, die von der Regula Ltd., einer Tochter der Deutschen Bank, gegründet wurden. Die Bank hatte die Regula Ltd. im März 2018 verkauft.
Die strafrechtlichen Vorwürfe der Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Geldwäsche gegen die beschuldigten Mitarbeiter und die Bank sind damit ausgeräumt. Gleichzeitig akzeptiert die Bank in einem gesonderten Bußgeldverfahren eine Geldbuße in Höhe von 5 Millionen Euro sowie eine Abschöpfung von vermiedenen Kosten von 10 Millionen Euro wegen Versäumnissen im Kontrollumfeld der Bank.
Die Deutsche Bank hat die Zahl der Mitarbeiter in der Abteilung gegen Finanzkriminalität seit 2015 mehr als verdreifacht. Seit 2016 hat sie 700 Millionen Euro in die Modernisierung der wichtigsten Kontrollfunktionen investiert.
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen hatten die Frankfurter Staatsanwaltschaft sowie Beamte des Bundeskriminalamts am 29. November 2018 die Zentrale der Deutschen Bank sowie weitere Gebäude im Frankfurter Raum durchsucht.
Laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt konnten die Ermittlungen wegen der guten und engen Kooperation der Deutschen Bank früher abgeschlossen werden, als zu Beginn des Verfahrens angenommen. Derzeit sei man mit der Deutschen Bank auch im Ermittlungsverfahren „Danske Bank“ in konstruktivem und fortgeschrittenem Dialog.
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