Deutsche Bank veröffentlicht SREP-Anforderungen für 2023
Die Europäischen Zentralbank (EZB) hat die Deutsche Bank (XETRA: DBKGn.DE / NYSE: DB) über die Mindestkapitalanforderungen informiert, die ab dem 1. Januar 2023 für sie gelten. Diese wurden im Rahmen des 2022 durchgeführten Überprüfungs- und Bewertungsprozesses der Aufsicht (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) festgelegt. Die Deutsche Bank hat demnach auf Konzernebene eine Säule-2-Kapitalanforderung von 2,70 Prozent zu erfüllen, von der mindestens 1,52 Prozent mit hartem Kernkapital (Common Equity Tier-1-(CET 1)-Capital) und 2,03 Prozent mit Kernkapital (Tier 1 Capital) abzudecken sind. Demzufolge erhöht sich zum 1. Januar 2023 die Säule-2-Kapitalanforderung um 20 Basispunkte, wobei 11 Basispunkte mit hartem Kernkapital und 15 Basispunkte mit Kernkapital abzudecken sind. Der Anstieg ist auf die von der EZB neu eingeführte separate Bewertung der Risiken aus so genannten Leveraged-Finance-Geschäften zurückzuführen.
Gemäß der EZB-Entscheidung muss die Deutsche Bank auf Konzernebene eine harte Kernkapitalquote (CET 1) von mindestens 10,55 Prozent ausweisen, verglichen mit 10,43 Prozent per September 2022. Die neue Anforderung an die harte Kernkapitalquote setzt sich aus folgenden Positionen zusammen: der Säule-1-Mindestkapitalanforderung von 4,50 Prozent, der Säule-2-Kapitalanforderung von 1,52 Prozent, dem Kapitalerhaltungspuffer von 2,50 Prozent und dem antizyklischen Kapitalpuffer von 0,03 Prozent (unter der Annahme, dass dieser gegenüber dem 30. September 2022 unverändert bleibt). Hinzu kommen Anforderungen von 2,00 Prozent mit Blick auf den maximalen Kapitalpuffer, der sich aus der Einstufung der Deutschen Bank als global systemrelevantes Institut (Global Systemically Important Institution (G-SII) oder als sonstiges systemrelevantes Institut (Other Systemically Important Institution (O-SII) ergibt.
Diese Anforderung stellt jene Schwelle dar, unterhalb derer die Deutsche Bank verpflichtet wäre, den ausschüttungsfähigen Höchstbetrag (Maximum Distributable Amount – MDA) zu berechnen. Dieser ausschüttungsfähige Höchstbetrag begrenzt Ausschüttungen in Gestalt von Dividenden auf das harte Kernkapital (CET 1), neue erfolgsabhängige Vergütungen und Zinszahlungen an Inhaber von Wertpapieren, die als zusätzliches Kernkapital gelten (Additional Tier 1).
Auch für andere Kapitalformen hat die EZB neue Mindestquoten festgelegt. Die entsprechenden Kapitalanforderungen für 2023 betragen 12,56 Prozent für die Tier-1-Kapitalquote (gegenüber 12,41 Prozent per September 2022) und 15,23 Prozent für die Gesamtkapitalquote (gegenüber 15,03 Prozent per September 2022).
Die letzten von der Deutschen Bank zum 30. September 2022 berichteten Kapitalquoten betrugen 13,33 Prozent für die harte Kernkapitalquote (CET 1), 15,29 Prozent für die Tier-1-Kapitalquote und 18,07 Prozent für die Gesamtkapitalquote.
Die Europäischen Zentralbank (EZB) hat die Deutsche Bank (XETRA: DBKGn.DE / NYSE: DB) über die Mindestkapitalanforderungen informiert, die ab dem 1. Januar 2023 für sie gelten. Diese wurden im Rahmen des 2022 durchgeführten Überprüfungs- und Bewertungsprozesses der Aufsicht (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) festgelegt. Die Deutsche Bank hat demnach auf Konzernebene eine Säule-2-Kapitalanforderung von 2,70 Prozent zu erfüllen, von der mindestens 1,52 Prozent mit hartem Kernkapital (Common Equity Tier-1-(CET 1)-Capital) und 2,03 Prozent mit Kernkapital (Tier 1 Capital) abzudecken sind. Demzufolge erhöht sich zum 1. Januar 2023 die Säule-2-Kapitalanforderung um 20 Basispunkte, wobei 11 Basispunkte mit hartem Kernkapital und 15 Basispunkte mit Kernkapital abzudecken sind. Der Anstieg ist auf die von der EZB neu eingeführte separate Bewertung der Risiken aus so genannten Leveraged-Finance-Geschäften zurückzuführen.
Gemäß der EZB-Entscheidung muss die Deutsche Bank auf Konzernebene eine harte Kernkapitalquote (CET 1) von mindestens 10,55 Prozent ausweisen, verglichen mit 10,43 Prozent per September 2022. Die neue Anforderung an die harte Kernkapitalquote setzt sich aus folgenden Positionen zusammen: der Säule-1-Mindestkapitalanforderung von 4,50 Prozent, der Säule-2-Kapitalanforderung
von 1,52 Prozent, dem Kapitalerhaltungspuffer von 2,50 Prozent und dem antizyklischen Kapitalpuffer von 0,03 Prozent (unter der Annahme, dass dieser gegenüber dem 30. September 2022 unverändert bleibt). Hinzu kommen Anforderungen von 2,00 Prozent mit Blick auf den maximalen Kapitalpuffer, der sich aus der Einstufung der Deutschen Bank als global systemrelevantes Institut (Global Systemically Important Institution (G-SII) oder als sonstiges systemrelevantes Institut (Other Systemically Important Institution (O-SII) ergibt.
Diese Anforderung stellt jene Schwelle dar, unterhalb derer die Deutsche Bank verpflichtet wäre, den ausschüttungsfähigen Höchstbetrag (Maximum Distributable Amount – MDA) zu berechnen. Dieser ausschüttungsfähige Höchstbetrag begrenzt Ausschüttungen in Gestalt von Dividenden auf das harte Kernkapital (CET 1), neue erfolgsabhängige Vergütungen und Zinszahlungen an Inhaber von Wertpapieren, die als zusätzliches Kernkapital gelten (Additional Tier 1).
Auch für andere Kapitalformen hat die EZB neue Mindestquoten festgelegt. Die entsprechenden Kapitalanforderungen für 2023 betragen 12,56 Prozent für die Tier-1-Kapitalquote (gegenüber 12,41 Prozent per September 2022) und 15,23 Prozent für die Gesamtkapitalquote (gegenüber 15,03 Prozent per September 2022).
Die letzten von der Deutschen Bank zum 30. September 2022 berichteten Kapitalquoten betrugen 13,33 Prozent für die harte Kernkapitalquote (CET 1), 15,29 Prozent für die Tier-1-Kapitalquote und 18,07 Prozent für die Gesamtkapitalquote.
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