Im Dezember 2017 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) ein Paket zur Reform des regulatorischen Rahmens für Banken beschlossen, das häufig auch als „Basel IV“ bezeichnet wird. Das Ziel der Ausschusses ist es, den Kapitalrahmen des Bankensystems zu stärken und die Vertrauen in das System zu erhöhen. Im Interview erläutern Dixit Joshi, Konzern-Treasurer, und Steve Morris, Leiter Group Finance, wie es mit Basel IV weitergeht und was das für die Deutsche Bank bedeutet.
Was ist „Basel IV“?
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat Reformen vereinbart, die Banken widerstandsfähiger machen und das Vertrauen in das Bankensystem stärken sollen. Diese kürzlich veröffentlichten Beschlüsse sind unter dem Stichwort „Basel IV“ bekannt. Im Zentrum stehen dabei neue Standards, nach denen Banken ihre Kapitalanforderungen berechnen müssen. Sie sollen die Zahlen verschiedener Institute weltweit vergleichbarer machen.
Was genau schlägt der Ausschuss vor?
Einer der Kernpunkte ist die Art und Weise, wie Banken risikogewichtete Aktiva berechnen (Risk-Weighted Assets, kurz RWA). Der Basler Ausschuss schlägt vor, dass die mit internen Modellen berechneten RWA mindestens 72,5 % der Ergebnisse standardisierter Modelle betragen sollen. Diese Untergrenze wird als „Output Floor“ bezeichnet. Berechnet eine Bank ihre RWA anhand interner Modelle, dürfen zudem die Eingabeparameter nicht unter bestimmte Mindestwerte fallen – sogenannte „Input Floors“.
Was geschieht als Nächstes?
Die Gesetzgeber auf nationaler und EU-Ebene werden das Rahmenwerk prüfen. Dabei müssen sie entscheiden, welche alternativen Berechnungsmethoden zugelassen werden: die sogenannten „nationalen Optionen und Ermessensentscheidungen“.
Welche „nationalen Optionen und Ermessensentscheidungen“ könnte es in der Praxis geben?
Ein Beispiel wären RWA für operationelle Risiken. Gemäß dem Baseler Beschluss können sie entweder ausschließlich auf den Erträgen einer Bank basieren – oder aber die individuelle Verlusthistorie des Hauses berücksichtigen. Solche nationalen Modifizierungen gelten erst, wenn das Rahmenwerk in den jeweiligen Ländern in Kraft tritt.
Wie sieht der Zeitplan aus?
Der Basler Ausschuss sieht vor, die neuen Vorschriften binnen neun Jahren umzusetzen. So hätten die Banken einige Zeit zur Vorbereitung. Die fünfjährige Einführungsphase würde am 1. Januar 2022 beginnen. Vollständig greifen würde Basel IV dann ab dem 1. Januar 2027.
Welche Auswirkungen hat „Basel IV“ auf die Deutsche Bank?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt könnten wir über die letztendlichen Auswirkungen von „Basel IV“ auf die Deutsche Bank nur spekulieren. Dafür gibt es mehrere Gründe. Zum einen lässt sich nicht vorhersagen, wie sich die „nationalen Ermessensentscheidungen“ auf das Rahmenwerk auswirken, insbesondere in der EU. Außerdem sieht unsere Bilanz in neun Jahren möglicherweise deutlich anders aus als heute. Des Weiteren können wir in diesem Zeitraum zusätzliches Kapital bilden und somit höhere RWA ausgleichen.
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Im Dezember 2017 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) ein Paket zur Reform des regulatorischen Rahmens für Banken beschlossen, das häufig auch als „Basel IV“ bezeichnet wird. Das Ziel der Ausschusses ist es, den Kapitalrahmen des Bankensystems zu stärken und die Vertrauen in das System zu erhöhen. Im Interview erläutern Dixit Joshi, Konzern-Treasurer, und Steve Morris, Leiter Group Finance, wie es mit Basel IV weitergeht und was das für die Deutsche Bank bedeutet.
Was ist „Basel IV“?
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat Reformen vereinbart, die Banken widerstandsfähiger machen und das Vertrauen in das Bankensystem stärken sollen. Diese kürzlich veröffentlichten Beschlüsse sind unter dem Stichwort „Basel IV“ bekannt. Im Zentrum stehen dabei neue Standards, nach denen Banken ihre Kapitalanforderungen berechnen müssen. Sie sollen die Zahlen verschiedener Institute weltweit vergleichbarer machen.
Was genau schlägt der Ausschuss vor?
Einer der Kernpunkte ist die Art und Weise, wie Banken risikogewichtete Aktiva berechnen (Risk-Weighted Assets, kurz RWA). Der Basler Ausschuss schlägt vor, dass die mit internen Modellen berechneten RWA mindestens 72,5 % der Ergebnisse standardisierter Modelle betragen sollen. Diese Untergrenze wird als „Output Floor“ bezeichnet. Berechnet eine Bank ihre RWA anhand interner Modelle, dürfen zudem die Eingabeparameter nicht unter bestimmte Mindestwerte fallen – sogenannte „Input Floors“.
Was geschieht als Nächstes?
Die Gesetzgeber auf nationaler und EU-Ebene werden das Rahmenwerk prüfen. Dabei müssen sie entscheiden, welche alternativen Berechnungsmethoden zugelassen werden: die sogenannten „nationalen Optionen und Ermessensentscheidungen“.
Welche „nationalen Optionen und Ermessensentscheidungen“ könnte es in der Praxis geben?
Ein Beispiel wären RWA für operationelle Risiken. Gemäß dem Baseler Beschluss können sie entweder ausschließlich auf den Erträgen einer Bank basieren – oder aber die individuelle Verlusthistorie des Hauses berücksichtigen. Solche nationalen Modifizierungen gelten erst, wenn das Rahmenwerk in den jeweiligen Ländern in Kraft tritt.
Wie sieht der Zeitplan aus?
Der Basler Ausschuss sieht vor, die neuen Vorschriften binnen neun Jahren umzusetzen. So hätten die Banken einige Zeit zur Vorbereitung. Die fünfjährige Einführungsphase würde am 1. Januar 2022 beginnen. Vollständig greifen würde Basel IV dann ab dem 1. Januar 2027.
Welche Auswirkungen hat „Basel IV“ auf die Deutsche Bank?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt könnten wir über die letztendlichen Auswirkungen von „Basel IV“ auf die Deutsche Bank nur spekulieren. Dafür gibt es mehrere Gründe. Zum einen lässt sich nicht vorhersagen, wie sich die „nationalen Ermessensentscheidungen“ auf das Rahmenwerk auswirken, insbesondere in der EU. Außerdem sieht unsere Bilanz in neun Jahren möglicherweise deutlich anders aus als heute. Des Weiteren können wir in diesem Zeitraum zusätzliches Kapital bilden und somit höhere RWA ausgleichen.
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