Seit dem 1. Oktober 2017 hat sich die Welt für Kämmerer in Deutschland verändert. Der Grund: die Reform des freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB).

Was ist das Ziel der Reform?
Ziel dieser Reform ist es, den Schutz auf Privatanleger zu konzentrieren. Und das bedeutet:

  • Seit dem 1. Oktober 2017 unterliegen alle Einlagen von Gebietskörperschaften – Bund, Länder und Kommunen – nicht mehr dem freiwilligen Schutz des Einlagensicherungsfonds.
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie privatrechtlich verfasste Unternehmen in staatlichem Eigentum (beispielsweise Stadtwerke) werden weiterhin geschützt, mit folgenden zwei Einschränkungen:
    -  Seit dem 1. Oktober 2017 entfällt der Schutz für Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen, die von Unternehmen, institutionellen Anlegern und halbstaatlichen Stellen erworben werden. Für Papiere, die vor dem 1. Oktober 2017 erworben wurden, gilt ein Bestandsschutz.
    -  Ab dem 1. Januar 2020 erworbene Einlagen von Unternehmen, institutionellen Anlegern und halbstaatlichen Stellen mit einer Laufzeit von über 18 Monaten werden nicht mehr durch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds geschützt. Auch hier gilt der Bestandsschutz für Einlagen, die vor dem 1. Januar 2020 getätigt worden sind.
  • Damit gleicht sich der Schutz der freiwilligen Einlagensicherung der privaten Banken an denjenigen der gesetzlichen an. Auch dort sind Einlagen der öffentlichen Hand nicht mehr geschützt (Paragraf 6 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)).

Änderungen des Einlagensicherungsfonds

Für die Kämmerer der Städte bedeutet dies: Die bei privaten Banken gehaltenen Einlagen unterliegen seit dem 1. Oktober 2017 dem bisherigen Schutz der freiwilligen Einlagensicherung der privaten Banken nur noch bis zur nächsten Fälligkeit der Einlage. Sofern sie danach weiter verlängert oder aber neue Einlagen geleistet werden, fallen diese automatisch aus dem Schutzmechanismus.

Falsch wäre allerdings die Annahme, dass die Einlagen damit zukünftig pauschal einem deutlich höheren Verlustrisiko ausgesetzt sind. Letztlich wird es in Zukunft für Kämmerer darauf ankommen, sich mit der Bonität seiner Geschäftspartner intensiver auseinanderzusetzen. „Diese Analyse haben viele Kämmerer in vereinfachter Form vermutlich ohnehin schon durchgeführt“, sagt Hans-Dieter Holtzmann, Leiter des Geschäftsbereichs Öffentlicher Sektor der Deutschen Bank. Die Frage laute am Ende: Glaubt man an die Sicherheit des (Bank-)Geschäftspartners und daran, dass sein Eigenkapital sowie weitere für die Insolvenz vorgesehene Vermögensmassen ausreichen, um eine Rückzahlung der jeweiligen Einlage zu erwarten?

Herausforderungen für Kommunen: Erkenne die Bonität einer Bank!
Hans-Dieter Holtzmann Bei Privatbanken sollten daher die Kämmerer in Deutschlands Kommunen zukünftig verstärkt auf die Bonität der einzelnen Häuser blicken. Eine sehr gute Orientierung bietet ihnen die Analyse der öffentlich verfügbaren Rating-Einstufungen. Diese werden von großen und unabhängigen Rating-Agenturen vorgenommen und regelmäßig aktualisiert. Besonders bekannt sind die Agenturen Moody’s, Standard & Poor‘s und Fitch Ratings.

Im Zusammenhang mit der Reform des Einlagensicherungsfonds der privaten Banken kommt dem so genannten „Gegenparteien-/Einlagen-Risiko“ besondere Bedeutung zu. „Dieses Rating wird bei Anlageentscheidungen der öffentlichen Hand ein wichtiger Indikator für den Nachweis ausreichender Sicherheit sein“, so Holtzmann. Das Gegenparteien-/Einlagen-Risiko spiegelt die Position von Verbindlichkeiten einer Gegenpartei in der Haftungskaskade wider.

So sehen das auch bereits einige führende Vertreter der Kommunen: „Natürlich ist der Wegfall der bisherigen Einlagensicherung des privaten Bankenverbandes eine Herausforderung für die Kommunen. Für Anlageentscheidungen ist daher auf die ausreichende Sicherheit zu achten. Hier spielt für die Stadt Leipzig die Bonität und das Rating einer Bank als Indikator eine wichtige Rolle“, konstatiert Michael Tirpitz, amtierender Leiter der Stadtkämmerei Leipzig.

Wie hilft die Deutsche Bank?
Um den Kämmerern diese komplexe Thematik im Niedrigzinsumfeld so einfach wie möglich näher zu bringen, hat die Bank im Vorfeld der Reform Kommunen in bundesweiten Arbeitskreisen sowie Telefonkonferenzen intensiv aufgeklärt. Im Zentrum der Kampagne:

  • eine Übersicht der Reform und deren Motivation
  • die Herausforderungen für Kommunen, deren Beteiligungen und Stiftungen vor dem Hintergrund der haushaltsrechtlichen Anforderungen
  • ein Wirtschafts- und Marktausblick

Aber auch über den 1. Oktober hinaus bietet die Bank Kämmerern in der ganzen Republik an, sich auf Veranstaltungen auszutauschen. „Auch wenn die Reform seit dem 1. Oktober in Kraft getreten ist, so ist die Nachfrage nach solchen Veranstaltungen weiterhin groß. Es sind immer noch einige Fragen offen. Unser Ziel ist es, jede Frage zu beantworten und entsprechende Hilfe anzubieten“, erläutert Holtzmann.

Bringschuld bei der Aufklärung
„Wir haben eine Bringschuld, diese Informationen leicht und verständlich zur Verfügung zu stellen, wenn die Kämmerer diese Thematik verstehen sollen“, ist Holtzmann überzeugt. Die Deutsche Bank wurde sowohl von Moody‘s als auch von Fitch Ratings mit einem sehr guten, langfristigen Einlagen-Rating im „A“ Bereich eingestuft. Standard & Poor‘s hat noch kein Rating speziell für Einlagen eingeführt.

Doch für die Kämmerer geht es nicht nur um die Frage nach der Bonität der Banken. Für sie stellt sich auch die Frage, wie sie ihr Vermögen anlegen, denn die niedrigen Zinsen gefährden nicht nur den nominellen, sondern auch den realen Kapitalerhalt. Die notwendigen Mindestrenditen, die zum Beispiel kommunale Stiftungen benötigen, lassen sich wegen derzeit sehr restriktiven Regulierungsvorgaben kaum mehr erwirtschaften. Deshalb gilt es, sich mit den aktuellen Anlagerichtlinien auseinanderzusetzen – losgelöst von der jüngsten Reform des Einlagensicherungsfonds der privaten Banken.

„Die Einlagensicherungsreform ist eine große Herausforderung für Kämmerer, zumal wir wissen, was sie sonst noch auf dem Tisch haben. Daher ist es umso wichtiger, unseren Kunden zur Seite zu stehen und mit ihnen zusammen Lösungen zu finden“, sagt Holtzmann.

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