Überarbeitete Richtlinie für die Kohlefinanzierung
Die Bank hat ihre Richtlinie für die Kohlefinanzierung überarbeitet und die Leitlinien für Kohlekraft und -bergbau geändert. Die Deutsche Bank und ihre Tochtergesellschaften werden keine Finanzierungsverpflichtungen für neue Projekte zur Förderung von Kraftwerkskohle und den Neubau von Kohlekraftwerken eingehen. Darüber hinaus wird die Bank ihr derzeitiges Engagement im Bereich Kraftwerkskohle schrittweise verringern.
Mit Unterzeichnung des „Paris Pledge for Action“ befürwortet die Bank neben mehr als 400 privaten und staatlichen Organisationen das bei der Weltklimakonferenz in Paris 2015 vereinbarte umfassende Klimaschutzabkommen. Dadurch unterstreicht die Bank ihre Selbstverpflichtung, das Klima zu schützen und zu den im Pariser Abkommen festgelegten übergreifenden Zielen beizutragen, den Temperaturanstieg global auf höchstens 2° Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
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Die Bank hat ihre Richtlinie für die Kohlefinanzierung überarbeitet und die Leitlinien für Kohlekraft und -bergbau geändert. Die Deutsche Bank und ihre Tochtergesellschaften werden keine Finanzierungsverpflichtungen für neue Projekte zur Förderung von Kraftwerkskohle und den Neubau von Kohlekraftwerken eingehen. Darüber hinaus wird die Bank ihr derzeitiges Engagement im Bereich Kraftwerkskohle schrittweise verringern.
Mit Unterzeichnung des „Paris Pledge for Action“ befürwortet die Bank neben mehr als 400 privaten und staatlichen Organisationen das bei der Weltklimakonferenz in Paris 2015 vereinbarte umfassende Klimaschutzabkommen. Dadurch unterstreicht die Bank ihre Selbstverpflichtung, das Klima zu schützen und zu den im Pariser Abkommen festgelegten übergreifenden Zielen beizutragen, den Temperaturanstieg global auf höchstens 2° Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
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