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21. Oktober 2016
Erste Legende: Bei niedrigen Zinsen lohnt sich Riestern nicht mehr.
Zweite Legende: Wer riestert, verzichtet auf Aktienmarktchancen.
Richtig ist: Riesterverträge müssen garantieren, dass bei Rentenbeginn mindestens das eingezahlte Vorsorgekapital inklusive der staatlichen Zulagen verfügbar ist. So will es das Gesetz. Damit ist klar, dass ein Riestervertrag in der Regel nicht die Renditechancen einer Aktienanlage bieten kann. Dennoch können Riestersparer von der Entwicklung des Aktienmarkts profitieren: Moderne Policen ermöglichen dynamische Investments, bei denen das Vorsorgevermögen je nach Marktlage zwischen aktienorientierten Fonds und auf Kapitalerhalt ausgerichteten Anlagen umgeschichtet wird. Auch eine Riesterrente kann so interessante Renditechancen bieten.
Dritte Legende: Riestern lohnt sich nur für kinderreiche Familien.
Richtig ist: Riestersparer mit Kindern können sich attraktive Kinderzulagen sichern. Der Staat gibt für jedes ab 2008 geborene Kind 300 Euro und für jedes ältere Kind 185 Euro im Jahr dazu, und das so lange, wie Kindergeld gezahlt wird. Wer keine Kinder hat, kann dennoch profitieren: Er erhält zwar nur die Grundzulage, kann dafür aber Beiträge von bis zu 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben abziehen und so seine Steuerlast verringern. Im Ruhestand werden die Rentenzahlungen dann nachgelagert besteuert – zu einem Steuersatz, der in vielen Fällen niedriger sein dürfte als in der aktiven Berufszeit.
Vierte Legende: Riestern ist kompliziert.
Richtig ist: Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Riestersparer inklusive der Zulagen jährlich 4 Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens einzahlen. Sparer sollten deshalb im eigenen Interesse einmal jährlich prüfen, ob ihre Beiträge für die volle Förderung ausreichen. Berufliche oder familiäre Veränderungen – zum Beispiel Berufseintritt des Ehepartners, Geburt eines Kindes – müssen dem Anbieter mitgeteilt werden. Das ist notwendig, um eine faire Förderung nach den gesetzlichen Vorgaben zu ermöglichen. Tipp: Ein Dauerzulagenantrag macht das Leben leichter. Er sorgt dafür, dass die Zulagen jedes Jahr automatisch beantragt werden.
Fünfte Legende: Riester ist unflexibel.
Richtig ist: Ein Riestervertrag dient der langfristigen Altersvorsorge. Wer schon weiß, dass er sein Geld vermutlich in wenigen Jahren benötigt, sollte eine andere Anlageform wählen. Aber auch Riestersparer können flexibel planen: Je nach Vertrag können sie ihre Beiträge anpassen, also erhöhen, senken oder ganz aussetzen. Wann die Rentenzahlung beginnt, können die Sparer in einem gewissen Rahmen selbst entscheiden (bei neuen Verträgen frühestens mit dem 62. Lebensjahr), und sie können sich dann bis zu 30 Prozent des Vorsorgevermögens sofort auszahlen lassen.
Sechste Legende: Im Ausland wird keine Riesterrente gezahlt.
Richtig ist: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes wird die Riesterrente bei einem Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union (EU) komplett ausgezahlt – auch die Förderung bleibt also unangetastet. Lässt sich ein Riestersparer im Ruhestand außerhalb der EU nieder, muss er Zulagen und mögliche Steuervorteile zurückzahlen, das übrige Vorsorgekapital bleibt ihm aber erhalten.
Siebte Legende: Im Todesfall ist das Riestervermögen weg.
Richtig ist: Das Guthaben aus einer Riesterrente kann beim Tod des Versicherten vererbt werden, in vielen Fällen sogar inklusive der Förderung. Manchmal fallen dagegen Zulagen und Steuererleichterungen an den Staat zurück. Das ist unter anderem von der Art des Vertrags, der Person des Erben und dem Todeszeitpunkt (vor oder nach Rentenbeginn) abhängig. Ein Ehepartner kann das angesparte Riestervermögen grundsätzlich erben, ohne die Förderung zu verlieren, indem er es auf einen eigenen Riestervertrag überträgt.
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