Nachricht 21. Januar 2016

Weichen richtig stellen: Zehn Tipps für den geordneten Nachlass

Deutsche Bank Erbschaft

Laut aktuellen Schätzungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge werden in den Jahren 2015 bis 2024 in Deutschland etwa 3,1 Billionen Euro Privatvermögen vererbt. Doch nach einer Studie der Deutschen Bank ist Erben für einen Großteil der Deutschen ein Tabuthema mit kommunikativen Hürden: Die Bereitschaft ist gering, sich mit dem Thema Erbschaft zu befassen. 58 Prozent der Bundesbürger beschäftigen sich nach eigenen Angaben ungern mit dem Thema.

Hinzu kommt: Ebenfalls 58 Prozent der künftigen Erben gehen davon aus, dass sie eine selbst genutzte Immobilie erben werden. Sowohl durch die Bewertung der Immobilien als auch durch die Aufteilung unter mehreren Erben werden Erbschaften komplexer. Zehn Tipps können den Weg zum geordneten Nachlass erleichtern.

1. Rechtzeitig planen

Es braucht seine Zeit, bis ein Testament verfasst ist, das Ihren Wünschen und Vorstellungen gerecht wird. Sprechen Sie mit Ihren potenziellen Erben über Vorstellungen und Wünsche und über die in Ihrem Testament getroffenen Regelungen.

2. Gesetzliche Vorgaben prüfen

Wer kein Testament macht, hat dennoch seine Erbfolge „geregelt“: Er überlässt es dem Gesetzgeber, seine Erben und die Quoten unter mehreren Erben zu bestimmen. Informieren Sie sich, wer Ihre gesetzlichen Erben sind, und entscheiden Sie für sich, ob dies auch Ihren Vorstellungen entspricht.

3. Pflichtteilsberechtigte beachten

Auch wenn Sie in Ihrem Testament von der gesetzlich geregelten Erbfolge abweichen wollen: Das deutsche Erbrecht kennt „Pflichtteilsberechtigte“ (Kinder, Ehepartner, eventuell auch Enkel oder Eltern), die zwingend einen wertmäßigen Anspruch auf Teile Ihres Nachlasses haben.

4. Vermögensübersicht aufstellen

Stellen Sie eine Vermögensübersicht für sich auf. Bei Eheleuten sollte gelten: Jeder stellt für sich eine eigene Übersicht auf. Hierbei sind auch Verträge zu beachten, die bereits im Vertrag einen Begünstigten für den Fall Ihres Todes bestimmen (etwa Versicherungsverträge).

5. Eigentumsverhältnisse prüfen

Prüfen Sie, wer zum Beispiel im Grundbuch als Eigentümer des gemeinsam bewohnten Hauses oder anderer Immobilien genannt wird. Denn der gesetzliche deutsche Güterstand bei Eheschließung – die Zugewinngemeinschaft – begründet keine Eigentümergemeinschaft unter Eheleuten. Dies gilt auch für Wertpapier-Depots und Konten.

6. Testament regelmäßig prüfen

Prüfen Sie etwa alle fünf Jahre, ob Ihr Testament Ihrer aktuellen Vermögenssituation, Ihren Wünschen und Vorstellungen sowie der familiären Situation noch gerecht wird. Sollten Sie ein handschriftliches Testament machen, fertigen Sie nur ein „Original“ an. Bei späteren Ergänzungen: Prüfen Sie, inwieweit das ältere Testament noch Gültigkeit haben soll.

7. Unterlagen sicher verwahren und Vertrauenspersonen informieren

Personen Ihres Vertrauens sollten wissen, wo Ihr Testament und die Unterlagen aufbewahrt werden, die für die Regelung des Nachlasses von Bedeutung sein können. Wählen Sie einen sicheren Ort, an dem sie auch gefunden werden können. Am sichersten ist die amtliche Verwahrung bei Ihrem örtlichen Amtsgericht.

8. Die eigene Versorgung steht an erster Stelle

Bei allen Überlegungen für Schenkungen zu Ihren Lebzeiten und einer (vermeintlich) vorausschauenden steueroptimierten Planung: Denken Sie zunächst an Ihre eigene Absicherung und Versorgung. Dies gilt auch für einen möglichen Pflegefall.

9. Vorkehrungen für den Notfall treffen

Nicht nur an den Erbfall denken: Treffen Sie auch Vorkehrungen für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für sich selbst handeln können (Vorsorgevollmachten, Bankvollmachten).

10. Beraten lassen

Lassen Sie sich fachkundig durch einen Notar oder Rechtsanwalt beraten! Die Übertragung von Vermögen an kommende Generationen ist mehr als nur die Weitergabe von materiellen Werten. Aber: Auch die Anlage und der Erhalt von Vermögen brauchen Experten. Sprechen Sie dafür mit Ihrem Bankberater.

Übrigens: Mehr als 70 Prozent der Bundesbürger sind überzeugt, dass die Altersvorsorge unabhängig von möglichen Erbschaften erfolgen muss. Auf Basis einer Erbschaft allein sollte die eigene Altersvorsorge deshalb nicht geplant werden. Auch potenzielle Erben sollten rechtzeitig mit dem Bankberater über ihre persönliche Vorsorgestrategie sprechen.

Die representative Studie „Erben und Vererben“ des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Deutschen Bank kann anschließend abgerufen werden.

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