Nachricht 12. November 2015

Basisrente: Höhere Steuervorteile für die Altersvorsorge noch 2015 mitnehmen

Die private Vorsorge mit der Basisrente wird attraktiver: 2015 können Sparer mehr als 22.000 Euro staatlich gefördert einzahlen. Wer noch in diesem Jahr Steuervorteile nutzen will, sollte jetzt aktiv werden, sagen die Experten der Deutschen Bank.

Basisrente Steuervorteile Immer mehr deutsche Sparer nutzen die Möglichkeit, ihre Altersvorsorge mit einer staatlich geförderten Basisrente aufzubessern. 2014 zahlten die Bundesbürger nach Daten des Versicherungsverbandes GDV rund 3,2 Mrd. Euro in die Basisrente ein, das ist ein Beitragsplus von 4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. „Diese positive Bilanz ist kein Wunder“, sagt Stephan Moltzen, Vorsorge-Experte der Deutschen Bank. „Denn neben interessanten Renditechancen bietet die Basisrente erhebliche Steuervorteile. Für die Jahre ab 2015 wurde die Förderung sogar noch ausgeweitet.“

Die Basisrente ist besonders geeignet für Selbstständige und Freiberufler – aber auch für andere Vorsorgesparer, die ihre Steuerlast reduzieren wollen. Das Prinzip ist einfach: Sparer bauen durch regelmäßige Beiträge oder Einmalzahlungen Kapital auf, das frühestens ab dem 62. Lebensjahr als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt wird. Einen Teil der Beiträge können sie bis zu einer bestimmten Obergrenze als Sonderausgaben geltend machen und so ihre steuerliche Belastung in der Ansparphase senken.

2015 beträgt der steuerlich geförderte Anteil des Beitrags 80 Prozent. Dieser Anteil steigt jedes Jahr um 2 Prozentpunkte, bis 2025 der Höchstbeitrag zu 100 Prozent gefördert wird. Die spätere Rente wird dann wie eine gesetzliche Altersrente nachgelagert besteuert – zu einem Steuersatz, der üblicherweise niedriger ausfällt als in der aktiven Berufszeit.

Was Sparer beachten müssen: Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung mindern den Höchstbeitrag zur Basisrente entsprechend. Bei Beamten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, wird ein fiktiver Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung angesetzt, Selbstständige können den Förderrahmen in der Regel komplett nutzen.

Neu: Die knappschaftliche Rentenversicherung gibt den Höchstbeitrag vor

Da der Anteil der Beiträge, der steuerlich geltend gemacht werden kann, von Jahr zu Jahr steigt, werden Einzahlungen in die Basisrente immer attraktiver. Und seit diesem Jahr kommt noch ein weiterer Vorteil hinzu. Bis einschließlich 2014 galt: Ledige Sparer konnten jährlich bis zu 20.000 Euro gefördert in eine Basisrente einzahlen, Verheiratete das Doppelte. Diese starre Obergrenze gibt es seit 2015 nicht mehr. Stattdessen wird der abzugsfähige Höchstbeitrag zur Basisrente an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt. 2015 beträgt die Obergrenze somit 22.172 Euro für Ledige, davon können 80 Prozent oder 17.738 Euro geltend gemacht werden.

Von 2016 an winkt eine noch höhere Förderung, denn dann steigt der abzugsfähige Anteil der Beiträge zur Basisrente planmäßig auf 82 Prozent, allein dadurch erhöht sich der Steuervorteil. Außerdem hat das Bundeskabinett beschlossen, die Beitragsbemessungsgrenze (West) der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 91.800 Euro anzuheben. Bei einem konstanten Beitragssatz von 24,8 Prozent würde sich hieraus 2016 ein Höchstbeitrag von 22.767 Euro ergeben. Der abzugsfähige Höchstbeitrag zur Basisrente würde entsprechend steigen, davon würden 82 Prozent oder bis zu 18.669 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig sein.

Jetzt prüfen: Fördersumme für 2015 ausgeschöpft?

Die Basisrente kann einen größeren Anteil des Vorsorgevermögens in Aktien investieren als herkömmliche Versicherungslösungen. Sie kann damit, bei entsprechend höheren Risiken, langfristig attraktive Renditechancen bieten, die sich besonders in der Niedrigzinsphase auszahlen können. Deutsche Bank-Experte Stephan Moltzen empfiehlt daher: „Sparer, die eine Vorsorgelösung mit interessantem Renditepotenzial suchen und noch in diesem Jahr Steuern sparen wollen, sollten sich zeitnah zum Thema Basisrente beraten lassen. Wer bereits eine Basisrente besitzt, sollte prüfen, ob er die angehobene Fördersumme bereits ausgeschöpft hat. Falls nicht, kann eine Zuzahlung bis zum Jahresende sinnvoll sein, um den vollen Steuervorteil für 2015 mitzunehmen.“

Basisrente auf einen Blick

  • Besonders geeignet für Selbstständige und Freiberufler – aber auch für andere Vorsorgesparer, die ihre Steuerlast reduzieren wollen
  • Altersvorsorge mit staatlicher Förderung durch Steuervorteil
  • Flexible Einzahlung: laufende Beiträge, Zuzahlungen, Einmalbeiträge
  • Höhere Renditechancen als bei herkömmlichen Versicherungslösungen möglich
  • Hinterbliebenenschutz für Angehörige (Ehepartner, Kinder, eingetragene Lebenspartner) möglich
  • In der Ansparphase innerhalb gesetzlicher Grenzen insolvenzgeschützt, pfändungssicher, Hartz-IV-sicher
  • Lebenslange monatliche Rente frühestens ab dem 62. Lebensjahr (bei Vertragsabschluss bis 2011: ab dem 60. Lebensjahr)
  • Nachgelagerte Besteuerung der Rentenzahlungen

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