Im Grunde ist es eine gute Nachricht: Im dritten Quartal 2014 hat die Zahl der abgeschlossenen Riesterverträge erstmals die 16-Millionen-Grenze überschritten. Vor allem die anhaltende Beliebtheit der Eigenheimrente („Wohn-Riester“) sorgt dafür, dass die Zahl der Verträge weiter wächst. Doch längst nicht alle Riestersparer schöpfen das Potenzial ihrer Vorsorge hundertprozentig aus. Im Jahr 2011 – dem letzten Jahr, für das Daten vorliegen – erhielten nur 6,4 Mio. Sparer die volle Riesterzulage. Das bedeutet, dass mehr als die Hälfte aller Riestersparer nicht genügend Geld einzahlen und damit auf staatliche Unterstützung für ihre Altersvorsorge verzichten.
Zulagenrendite gegen den Niedrigzins
Die Gründe können vielfältig sein: Vielleicht haben andere Ausgaben zeitweise Vorrang, die Förderberechtigung kann nach einem Berufswechsel erlöschen oder die Sparer denken einfach nicht daran, nach einer Gehaltserhöhung auch ihre Einzahlungen anzupassen. Die Folgen liegen jedoch auf der Hand. „Gerade in Zeiten niedrigster Zinsen ist die Zulagenrendite eines Riestervertrags ein attraktiver Teil der Gesamtrendite, auf den Sparer nicht verzichten sollten“, sagt Stephan Moltzen, Vorsorge-Experte der Deutschen Bank.
Das zeigt ein Beispiel: Wenn ein förderberechtigtes Ehepaar mit zwei kleinen Kindern riestert und den vollen Vorsorgebeitrag einzahlt, gibt der Staat 908 Euro im Jahr an Zulagen dazu – jeweils 154 Euro für die Ehepartner und 300 Euro für jedes seit 2008 geborene Kind. Die Kinderzulage ist an die Zahlung des Kindergelds gekoppelt. Angenommen, beide Kinder erhalten 20 Jahre lang Kindergeld, dann zahlt der Staat allein in dieser Zeit 18.160 Euro Riesterzulage.
Um die volle Zulage zu erhalten, muss die Familie oft nur einen überschaubaren Eigenbeitrag leisten. Wenn im genannten Beispiel ein Ehepartner 3.500 Euro brutto im Monat verdient, beträgt sein erforderlicher Gesamtbeitrag 1.680 Euro, das sind 4 Prozent des Jahreseinkommens von 42.000 Euro. Hinzu kommt der Sockelbeitrag des nicht erwerbstätigen Partners von 60 Euro.
Die Familie muss also insgesamt 1.740 Euro im Jahr zahlen. Abzüglich der Zulagen von 908 Euro ergibt sich ein Eigenbetrag von nur noch 832 Euro im Jahr. Für jeden Euro, den die Beispielfamilie selbst in ihren Riestervertrag einzahlt, gibt der Staat also mehr als einen Euro dazu. Das bedeutet aber auch: Für jeden Euro, der am vollen Beitrag fehlt, gehen die staatlichen Zulagen anteilsmäßig verloren.
Fördermöglichkeiten voll ausschöpfen
„Riestersparer, die nicht den vollen Eigenbeitrag zahlen, schmälern ihre Altersvorsorge gleich dreifach“, gibt Stephan Moltzen zu bedenken. „Sie legen selbst weniger Geld zurück, verschenken staatliche Zulagen und verzichten schließlich auf die Zinsen, die auf ihre Beiträge anfallen würden.“ Der Deutsche Bank Experte rät daher allen Riestersparern, regelmäßig zu überprüfen, ob sie ihre Fördermöglichkeiten voll ausschöpfen. Wichtige Fragen sind dabei:
Welche Familienmitglieder können riestern? Förderberechtigt sind rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten, aber zum Beispiel auch Bezieher von Arbeitslosengeld, Minijobber und Eltern in der Elternzeit. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner ohne eigenes Einkommen sind mittelbar zulagenberechtigt und können ebenfalls riestern.
Kann eine Kinderzulage beantragt werden? Eltern mit Riestervertrag haben neben ihrer Grundzulage Anspruch auf eine Kinderzulage von 300 Euro je kindergeldberechtigtem Kind (185 Euro für bis 2007 Geborene).
Reichen die eigenen Beiträge aus? Unmittelbar zulagenberechtigte Riestersparer müssen insgesamt 4 Prozent ihres Brutto-Vorjahreseinkommens einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten. „Das Einkommen des Vorjahres steht zum Jahresbeginn fest, deshalb ist jetzt eine gute Zeit, um die Höhe der Beiträge für 2015 zu ermitteln“, so Stephan Moltzen.
Sind familiäre oder berufliche Veränderungen zu beachten? Heiraten und Geburten können sich auf die Zulagen auswirken und sollten dem Riester-Anbieter gegebenenfalls mitgeteilt werden. Wer mehr Geld verdient oder nach einer Pause wieder in die Erwerbstätigkeit einsteigt, muss seine Beiträge anheben, um sich die volle Förderung zu sichern.
Wurden die Zulagen rechtzeitig beantragt? Riestersparer haben zwei Jahre Zeit, über ihren Anbieter die Zulagen zu beantragen. Mit einem Dauerzulagenantrag geschieht dies automatisch und die Frist kann nicht mehr versäumt werden.
Können Steuervorteile genutzt werden? Riesterbeiträge können bis zu einer Höhe von 2.100 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Dafür müssen Sparer ihre Beiträge in der Jahressteuererklärung angeben. Das Finanzamt stellt dann in einer sogenannten Günstigerprüfung fest, ob die erzielbare Steuerersparnis höher ist als die gewährten Riesterzulagen. Falls ja, wird der Differenzbetrag erstattet.
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Zulagenrendite gegen den Niedrigzins
Die Gründe können vielfältig sein: Vielleicht haben andere Ausgaben zeitweise Vorrang, die Förderberechtigung kann nach einem Berufswechsel erlöschen oder die Sparer denken einfach nicht daran, nach einer Gehaltserhöhung auch ihre Einzahlungen anzupassen. Die Folgen liegen jedoch auf der Hand. „Gerade in Zeiten niedrigster Zinsen ist die Zulagenrendite eines Riestervertrags ein attraktiver Teil der Gesamtrendite, auf den Sparer nicht verzichten sollten“, sagt Stephan Moltzen, Vorsorge-Experte der Deutschen Bank.
Das zeigt ein Beispiel: Wenn ein förderberechtigtes Ehepaar mit zwei kleinen Kindern riestert und den vollen Vorsorgebeitrag einzahlt, gibt der Staat 908 Euro im Jahr an Zulagen dazu – jeweils 154 Euro für die Ehepartner und 300 Euro für jedes seit 2008 geborene Kind. Die Kinderzulage ist an die Zahlung des Kindergelds gekoppelt. Angenommen, beide Kinder erhalten 20 Jahre lang Kindergeld, dann zahlt der Staat allein in dieser Zeit 18.160 Euro Riesterzulage.
Um die volle Zulage zu erhalten, muss die Familie oft nur einen überschaubaren Eigenbeitrag leisten. Wenn im genannten Beispiel ein Ehepartner 3.500 Euro brutto im Monat verdient, beträgt sein erforderlicher Gesamtbeitrag 1.680 Euro, das sind 4 Prozent des Jahreseinkommens von 42.000 Euro. Hinzu kommt der Sockelbeitrag des nicht erwerbstätigen Partners von 60 Euro.
Die Familie muss also insgesamt 1.740 Euro im Jahr zahlen. Abzüglich der Zulagen von 908 Euro ergibt sich ein Eigenbetrag von nur noch 832 Euro im Jahr. Für jeden Euro, den die Beispielfamilie selbst in ihren Riestervertrag einzahlt, gibt der Staat also mehr als einen Euro dazu. Das bedeutet aber auch: Für jeden Euro, der am vollen Beitrag fehlt, gehen die staatlichen Zulagen anteilsmäßig verloren.
Fördermöglichkeiten voll ausschöpfen
„Riestersparer, die nicht den vollen Eigenbeitrag zahlen, schmälern ihre Altersvorsorge gleich dreifach“, gibt Stephan Moltzen zu bedenken. „Sie legen selbst weniger Geld zurück, verschenken staatliche Zulagen und verzichten schließlich auf die Zinsen, die auf ihre Beiträge anfallen würden.“ Der Deutsche Bank Experte rät daher allen Riestersparern, regelmäßig zu überprüfen, ob sie ihre Fördermöglichkeiten voll ausschöpfen. Wichtige Fragen sind dabei:
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