Medieninformation 31. Juli 2020

Deutsche Bank schafft Kriterien für Einstufung von ESG-Finanzierungen

  • Bank definiert umfassende Regeln dafür, welche Finanzierungen und Produkte als nachhaltig gelten können
  • Neue Taxonomie schafft die Grundlage, um die ehrgeizigen Nachhaltigkeitsziele der Bank entsprechend nachvollziehbarer Kriterien zu erreichen
  • Bank folgt Grundsätzen für grüne und soziale Anleihen der ICMA sowie der EU-Taxonomie
  • Gutachten von Institutional Shareholder Services ESG bewertet Konzept als glaubwürdig und ehrgeizig

Die Deutsche Bank (XETRA: DBKGn.DB / NYSE: DB) richtet sich bei nachhaltigen Finanzierungen und Finanzprodukten ab sofort nach ihrem heute veröffentlichten Rahmenwerk, das sich an der EU-Taxonomie orientiert. Das sogenannte Sustainable Finance Framework schafft die Grundlage dafür, dass die Bank ihre ehrgeizigen Nachhaltigkeitsziele entsprechend nachvollziehbarer Kriterien erreichen kann. Den Zielen zufolge, die die Bank im Mai bekanntgab, soll das Volumen an nachhaltigen Finanzierungen sowie der Bestand an verwaltetem Vermögen in ESG-Anlagen (Environmental, Social, Governance – ESG) bis Ende 2025 auf insgesamt mehr als 200 Milliarden Euro steigen.

Das neue Rahmenwerk für nachhaltige Finanzierungen definiert einen globalen Prozess und schafft konzernweite Regeln, nach welchen Kriterien die Bank künftig Anleihen- und Aktientransaktionen, Kapitalanlage-Produkte sowie Finanzierungen als nachhaltig einstufen darf. Es umfasst branchenspezifische Schwellenwerte und Zulassungskriterien sowie die geltenden Umwelt- und Sozialanforderungen für den Prüfprozess (Due Diligence) für nachhaltige Finanzierungen.

Beispielsweise kann eine Finanzierung nun erst dann als nachhaltig eingestuft werden, wenn die Erlöse daraus ausschließlich einem Zweck zugutekommen, der die Zulassungskriterien der internen Taxonomie erfüllt, sei es im Umwelt- oder Sozialbereich, und anschließend zusätzlich den Umwelt- und Sozial-Prüfprozess der Bank erfolgreich durchläuft.

Das folgende Schaubild erläutert, was und warum etwas künftig als nachhaltige Finanzierung eingestuft werden kann:

Rahmenwerk nachhaltige Finanzierung

Positives Gutachten von Institutional Shareholder Services ESG

Die unabhängige Beratungsfirma ISS ESG bestätigt der Deutschen Bank in einem Gutachten, dass ihr Rahmenwerk „vorbildlichen Marktstandards“ entspreche und inhaltlich auf die bereits bestehenden Nachhaltigkeitsrichtlinien der Bank abgestimmt sei. Zudem bezeichnete ISS ESG die Maßstäbe, denen zufolge das Rahmenwerk Transaktionen als nachhaltig definiert, als glaubwürdig und ehrgeizig. Die Deutsche Bank gehöre „zu den ersten internationalen Banken, die in ihrer Nachhaltigkeit auf Konzernebene ausdrücklich“ auf die EU-Taxonomie verweist.

Deutsche-Bank-Vorstandschef Christian Sewing betont die Bedeutung der internen Kriterien und Prozesse: „Dieses Rahmenwerk für nachhaltige Finanzierungen ist eine Voraussetzung dafür, dass wir auf diesem Gebiet eine Vorreiterrolle in der Finanzbranche übernehmen können. Für unsere Kunden schaffen wir damit die nötige Klarheit und Orientierung, die sie für ihre ESG-Finanzierungen und -Finanzprodukte brauchen – und auch für ihre eigene nachhaltige Transformation.“

Rahmenwerk folgt ICMA-Grundsätzen sowie EU-Taxonomie

Das neue Rahmenwerk folgt den Grundsätzen für grüne und soziale Anleihen der International Capital Market Association (ICMA) und entspricht in Teilen den neuesten Leitlinien der Technischen Expertengruppe zur EU-Taxonomie. Eine vollständige Harmonisierung mit der EU-Taxonomie ist für Finanzdienstleiter derzeit aus mehreren Gründen schwer möglich. So sind beispielsweise für die nötigen komplexen Bewertungen zur Frage, ob ein Projekt die EU-Vorgaben erfüllt, teilweise noch zu wenige Daten verfügbar.

Die Deutsche Bank wird sich als Mitglied einer internationalen Bankengruppe rund um die Finanz-Initiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP FI) sowie die European Banking Federation weiterhin dafür engagieren, einen gemeinsamen Ansatz für die Umsetzung der EU-Taxonomie zu entwickeln.

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