Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Mit den unten aufgeführten Dokumenten informieren die Geschäftsbereiche Unternehmensbank und Investmentbank der Deutsche Bank AG ihre Kunden über die Umsetzung der neuen regulatorischen Vorschriften, die infolge des Inkrafttretens des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) und dessen Ausführungsverordnung (FIDLEV) am 1. Januar 2020 für Schweizer Kunden der Deutsche Bank AG ab dem 1. Januar 2022 gelten.

Soweit die  Deutsche Bank AG Unternehmensbank und Investmentbank Finanzdienstleistungen in der Schweiz oder für Kunden mit Sitz in der Schweiz erbringt, unterliegen sie neben den deutschen und europäischen Vorschriften auch der Einhaltung der schweizerischen Vorschriften, insbesondere der FIDLEG-Regeln.

Informationen für Schweizer Kunden der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main sowie der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt a.M., Zweigniederlassung Zürich