Anforderungen zur Offenlegung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 (SFDR)
Die Anforderungen zur Offenlegung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 (SFDR) finden insoweit Anwendung auf die Zweigstellen der Deutsche Bank AG, als diese gegenüber in der EU ansässigen Kunden Investmententscheidungen treffen oder Anlageberatung erbringen.
Die SFDR sieht neue Transparenzpflichten im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Website-Offenlegungen, vorvertragliche Offenlegungen) und regelmäßige Berichtspflichten für Wertpapierfirmen sowohl auf Produkt- als auch auf Unternehmens-/Manager-Ebene vor. Die nachfolgenden Veröffentlichungen beziehen sich auf die Transparenzpflichten auf Websites gemäß den Artikeln 3 bis 10 der Offenlegungsverordnung.
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