MiFID II

Die zweite Finanzmarktrichtlinie „Markets in Financial Instruments Directive“, kurz MiFID II, sowie die Finanzmarktverordnung MiFIR sind am 3. Januar 2018 in Kraft getreten. Sie stellen die weitreichendsten Veränderungen des europäischen Finanzmarktes seit einem Jahrzehnt dar und wirken sich zum Beispiel auf den weltweiten Handel von Kunden an europäischen Handelsplätzen, den Handel mit europäischen Finanzinstrumenten sowie mit europäischen Wertpapierfirmen aus.

MiFID II und MiFIR überarbeiten und erweitern die Anforderungen an:

  • den Anlegerschutz (unter anderem Produktfreigabe- und Überwachungsverfahren; Kostenoffenlegung; Zuwendungen; Entflechtungen bei der Gewährung und der Entgegennahme von Research; Archivierung von Kundenkommunikation, unter anderem Telefonaufzeichnung; et cetera);
  • die Marktinfrastruktur und die Transparenz (unter anderem Vor- und Nachhandelstransparenz, bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen, Clearing, Handels- und Transaktionsmeldungen); sowie
  • die Handelskontrollen (unter anderem Vorgaben für Systeme und Kontrollen für algorithmischen Handel und Waren und Rohstoffe).

Nähere Details zu MiFID II sind auf der Webseite der European Securities and Markets Authority (ESMA) zu finden.

Die neuen Regelungen betreffen die gesamte Bank und alle Kundengruppen – Firmen- ebenso wie Privat- und institutionelle Kunden. Die Geschäftsbereiche und Infrastrukturfunktionen der Bank haben eng zusammengearbeitet, damit alle Anforderungen von MiFID II zeitgerecht erfüllt werden. Die Deutsche Bank hat ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult, Kunden fristgerecht informiert und notwendige Anpassungen der Technologie umgesetzt.

Aktualisierte Kundendokumentation wurde, soweit erforderlich, im Laufe des vierten Quartals 2017 an Kunden versandt. Aktualisierte rechtliche Informationen und Hinweise sind unter db.com/rechtliche-Hinweise zu finden. Sollten Sie weitere Fragen zu MiFID II haben so wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Kundenberater.