Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)

Zeige Inhalt von Was ist FATCA?

Der ‚Foreign Account Tax Compliance Act‘ (FATCA) wurde im Oktober 2009 vorgestellt und als Teil des ‚Hiring Incentives to Restore Employment (HIRE) Act’ am 18. März 2010 verabschiedet. FATCA schafft ein neues System für den Austausch von U.S.-steuerrelevanten Informationen und den Einbehalt von U.S.-Steuern. FATCA löst dabei das bisherige internationale U.S.-Steuerregime (QI) für den Einbehalt von U.S.-Quellensteuer nicht ab. Es ergänzt das bisherige Regime im Umfang um zusätzliche Anforderungen.

Zeige Inhalt von Was ist das Ziel von FATCA?

Das Ziel von FATCA ist die Bekämpfung der Steuerflucht aus den USA. Die FATCA Bestimmungen verlangen die Übermittlung von steuerrelevanten Informationen von U.S.-Personen an die U.S.-Steuerbehörde ‚Internal Revenue Service‘ (IRS). Hierzu zählen u.a. persönliche Informationen wie Name, Anschrift und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (U.S. TIN) ebenso wie kontobezogene Informationen wie Vertragsnummern, Guthaben und erhaltene Zahlungen. Hierdurch soll zum einen die Transparenz für den IRS erhöht werden und zum anderen ein Steuerabzug dort vorgenommen werden, wo die FATCA Bestimmungen nicht eingehalten werden.

Zeige Inhalt von Was zählt zu FDAP-Einkommen?

Zu ‚Fixed or Determinable, Annual or Periodical‘ (FDAP) Einkommen zählen Profite oder Gewinne aus Zins-, Original Issue Discount-, Dividenden-, Miet-, Gehalts-, Aufschlags- und Annuitätenzahlungen. Lediglich FDAP Einkommen aus U.S.-Quellen ist FATCA relevant.

Zeige Inhalt von Wen betrifft FATCA?

FATCA betrifft in erster Linie U.S.-Personen und -Rechtsträger. Somit sind neben U.S.-Zahlstellen und -multinationalen Unternehmen vor allem auch U.S.-ausländische Finanzinstitute und deren U.S.-Kunden von FATCA betroffen.

Jedoch gilt auch für eine nicht-U.S.-Person, wenn ein Konto Indizien aufweist, die auf einen Kontoinhaber mit U.S.-Staatsbürgerschaft hinweisen, wie beispielsweise eine U.S.-Postanschrift oder ein bestehender Dauerauftrag in die USA, so muss eine entsprechende Dokumentation eingefordert werden, um die Staatsbürgerschaft des Kontoinhabers eindeutig zu bestimmen.

Wird keine entsprechende Dokumentation eingeholt, die ausreichend bescheinigt, dass es sich um ein nicht-U.S.-Konto handelt, so muss dieses Konto entweder als U.S.-Konto oder als „unbekannt“ an den IRS gemeldet werden.

Zeige Inhalt von Was sind die Compliance Anforderungen?

Zwecks FATCA-Compliance müssen Finanzinstitute eine Klassifizierung ihrer Kunden vornehmen und diejenigen Konten und Depots in dem von den Regularien geforderten Umfang melden (einschl. Produkte und Services), die direkt oder indirekt mit einem U.S.-Steuerzahler, einer U.S.-ausländischen Finanzinstitution oder einer U.S.-ausländischen Nichtfinanzgesellschaft in Verbindung stehen. Die Deutsche Bank muss ab sofort die eingeforderten Kundeninformationen sammeln, auf Richtigkeit überprüfen und an die Steuerbehörden melden. In den Fällen, bei denen keine entsprechende Dokumentation vorliegt, kann es zu einem Steuerabzug von 30% kommen. Zusätzlich erfordern die FATCA Bestimmungen seitens der Bank eine Überprüfung der bestehenden Kunden- und Steuerabführungsprozesse sowie entsprechende Ergänzungen.

Zeige Inhalt von Was ist ein ‚Intergovernmental Agreement‘ (IGA)?

Das ‚Intergovernmental Agreement‘ (IGA) ist ein Abkommen zwischen der Deutschen- und der U.S.- Regierung zur Förderung der FATCA Compliance. Das Abkommen ermöglicht in Deutschland ansässigen Finanzinstituten eine datenschutzkonforme Übermittlung von U.S.-steuerrelevanten Kundeninformationen.

Das in Deutschland gültige Model I Abkommen erlaubt es Finanzinstituten die erforderlichen Meldungen an die landeseigene Behörde (Bundeszentralamt für Steuern) zu melden, welche die Informationen anschließend an den IRS weiterleitet.

Zeige Inhalt von Welche Kundeninformationen muss die Deutsche Bank an die Steuerbehörden weiterleiten?

Liegt eine Meldepflicht im Sinne von FATCA vor, so werden ab 2015 persönliche Kundendaten wie Name, Anschrift, Guthaben auf Einlage- und Verwahrkonten von US-Steuerpflichtigen sowie deren Erlöse und Erträge an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. Liegt keine gültige U.S.-Dokumentation vor, so ist die Deutsche Bank trotzdem zur Meldung verpflichtet.