IBOR-Ablösung

Einleitung

Die Umstellung von Interbanken-Zinssätze (Interbank Offered Rates, IBORs) auf alternative risikofreie Zinssätze (Risk Free Rates, RFRs) stellt eine der größten Herausforderungen für die Finanzbranche in den letzten zehn Jahren dar.

Bitte beachten Sie die nachstehenden Informationen sowie die auf Privat-, Firmen- und institutionelle Kunden bezogenen Abschnitte.

Information zur IBOR-Ablösung

Überblick zur IBOR-Ablösung

IBOR-Sätze sind Referenzzinssätze auf Basis des Zinssatzes, zu dem sich Banken unbesichert gegenseitig Geld leihen. Der Interbankenmarkt für unbesicherte Kredite, auf den sich die IBORs beziehen, ist erheblich geschrumpft, sodass die Sorge besteht, dass diese Referenzzinssätze ein systemisches Risiko darstellen. Bei risikofreien Zinssätzen (RFRs) handelt es sich um Tagesgeldsätze, die als alternative Referenzzinssätze für IBORs herangezogen werden können. RFRs sind robuste und zuverlässige Overnight-Referenzsätze, die für viele Zwecke und Marktanforderungen gut geeignet sind. Sowohl an den Kassa- als auch an den Derivatemärkten werden fortan RFRs als primäre Referenzzinssätze genutzt.

Nach der endgültigen Einstellung von 24 LIBOR (London Interbank Offered Rate)-Sätzen Ende 2021 (siehe hierzu die FCA-Bekanntmachung) richtet sich der Fokus der Branche nun auf die Ablösung der USD LIBOR-Sätze, die ab dem 30. Juni 2023 eingestellt werden.

Eingestellt wurden bisher folgende LIBOR-Sätze:

  • alle LIBOR-Sätze in Euro und Schweizer Franken
  • die LIBOR-Sätze in Pfund Sterling und japanischen Yen für die Laufzeiten Overnight / Spot Next, 1 Woche, 2 Monate und 12 Monate
  • die LIBOR-Sätze in US-Dollar für die Laufzeiten 1 Woche und 2 Monate.

Der EONIA (Euro Overnight Index Average) wurde am 3. Januar 2022 ebenfalls eingestellt.

Die 1-, 3- und 6-Monats-LIBOR-Sätze in Pfund Sterling und japanischen Yen werden als synthetische Referenzsätze auf Basis der zukunftsgerichteten Terminsätze plus ISDA-Spread veröffentlicht und basieren damit nicht auf Meldungen von Panel-Banken. Die synthetischen JPY-LIBOR-Sätze werden Ende 2022 eingestellt, und auch die Verfügbarkeit der synthetischen GBP-LIBOR-Sätze über das Jahresende 2022 hinaus ist nicht garantiert.

Die Financial Conduct Authority (FCA) hat eine Mitteilung veröffentlicht, dass diese synthetischen Sätze in allen Altverträgen weiterhin verwendet werden können, mit Ausnahmen geclearter Derivate. Im Neugeschäft dürfen diese synthetischen LIBOR-Sätze nicht verwendet werden.

Die übrigen fünf USD-LIBOR-Sätze werden noch bis Mitte 2023 auf der Grundlage von Panel-Bank-Meldungen berechnet. Die Verwendung des UDS-LIBOR im Neugeschäft ist nun aber ebenfalls untersagt, mit einigen wenigen Ausnahmen (siehe hierzu die Stellungnahme der US-Aufsichtsbehörden und die Leitlinien der Financial Conduct Authority (FCA) (Punkt 1.17 auf Seite 5).

Alle Kunden sind aufgerufen, sich mit ihrem Kundenbetreuer bei der Deutschen Bank in Verbindung zu setzen, um die Auswirkungen der IBOR-Ablösung in ihrem individuellen Fall abzuklären. Alternativ bitten wir Sie, unser zuständiges Team per E-Mail an IBORtransition@db.com zu kontaktieren.

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